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26. 07. 2011

WOLFF: Doppelte Staatsangehörigkeit - Grün-Rot will Abstammungsrecht

BERLIN. Zur Bundesratsinitiative der grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg zur doppelten Staatsangehörigkeit erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF:

Die Abschaffung des Optionsmodells jetzt zu fordern, ist absurd. Es gibt noch keine ausreichenden, verwertbaren Daten zur Anwendung des geltenden Gesetzes. Dass Grüne und SPD jetzt mit der Begründung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat die Aufgabe des Optionsmodells fordern, zeigt, dass es ihnen nicht um sachliche Argumente, sondern nur um ideologische Grabenkämpfe geht.

Wir werden die Erfahrungsberichte auswerten und danach die rechtlichen Fragen prüfen. So ist es im Koalitionsvertrag vorgesehen. So werden wir es tun. Eine Einbürgerungsregelung allerdings, die von weiten Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, stärkt keinesfalls die Akzeptanz von Migranten. Nach Auffassung von Grün-Rot sollen die Betreffenden durch Doppelstaatsangehörigkeit generell privilegiert werden.

Die Einführung des Optionsmodells wurde zu Recht gefeiert als Einstieg in das ius soli, also der Staatsangehörigkeit aufgrund Geburtsort, und als Abkehr vom Abstammungsrecht, dem ius sanguinis. Wer die Doppel-Staatsangehörigkeit fordert, stoppt die Hinwendung zum ius soli, denn die Beibehaltung der Herkunfts-Staatsangehörigkeit bedeutet auch Beibehaltung des Abstammungsrechts. Galt Grünen und SPD das Abstammungsrecht bei deutschen Aussiedlern noch als reaktionäres Rechtsprinzip, ist es für die Doppelstaatsangehörigkeit etwa für Türken und Araber plötzlich wieder erwünscht. Fortschrittlich wäre dagegen die konsequente Durchsetzung des ius soli.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
720-Wolff-Doppelte_Staatsangehoerigkeit.pdf (2011-07-26, 132.19 KB)


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